Die Grundrente kommt: ein Herzensanliegen der...CDU?!?

Kampagne a'la CDU: Wir kapern einfach alles, was die Sozis gegen unseren Widerstand hart erkämpft haben. Demnächst ist die CDU offiziell auch für die Erhöhung des Mindestlohns, geschlechtergleiche Gehälter, das Verbot von Werksverträgen und sachgrundloser Befristung. Markenpiraterie ist kein Kavaliersdelikt! Deshalb: Augen auf bei der Bundestagswahl! Wer hat's erfunden?! SPD!!!

Demokratische Kräfte müssen zusammenstehen.

Görlitz, 19.10.2015

 

Im Namen des Vorstandes des Kreisverbandes der SPD Görlitz verurteilt Thomas Baum, Kreisvorsitzender, auf das Schärfste die feige und niederträchtige Messerattacke auf die parteilose Kandidatin zur Oberbürgermeisterwahl Henriette Reker in Köln, die derzeit auch für die Betreuung der ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge vor Ort Verantwortung trägt. Alle Mitglieder des Kreisvorstandes wünschen allen Verletzten schnellstmögliche Genesung von ihren erlittenen Verletzungen. Gleichzeitig sind wir in Gedanken bei all ihren Angehörigen. Unser Dank gilt dem engagierten Eingreifen eines Mannes, der damit Schlimmeres verhindern konnte. Dies war und ist ein Zeichen dafür, dass es in Deutschland auch Menschen gibt, die Zivilcourage nicht nur besitzen, sondern diese auch zeigen. Davon brauchen wir in unserem Land wesentlich mehr.

 

Wir fordern ein hartes Durchgreifen gegen den Attentäter, der in seinen bisherigen Äußerungen deutlich erkennen ließ, dass er durch fremdenfeindliche Motivation zu dieser abscheulichen Tag bereit war. Dies zeigt leider, dass Rechtspopulisten und -extremisten mit ihren Parolen tiefer in der Gesellschaft angekommen sind, als man immer behauptet. Dagegen sollen und müssen sich alle demokratischen Kräfte in Deutschland zusammenschließen und aufstehen.

 

Nur gemeinsam sind wir in der Lage, diese rechtpopulistische und –extremistische Propaganda zurückzudrängen und den Menschen in Deutschland klar zu zeigen, dass dieses Vorgehen nicht geduldet wird. Es darf nicht sein, dass Menschen, unabhängig ob ehren- oder hauptamtlich, ihr Leben aufs Spiel setzen, wenn sie sich für die Betreuung der ankommenden Flüchtlinge einsetzen.

 

Was in Köln passiert ist, darf sich nicht wiederholen. Es muss deutlich gemacht werden, dass alle rechtsextremistischen Straftaten verfolgt und mit aller Härte strafrechtlich geahndet werden.

Jurk: Persönliche Erklärung zur heutigen Abstimmung über das dritte „Hilfspaket“ für Griechenland

Zur heutigen Abstimmung des Deutschen Bundestages über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages  über die Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands erklärt der Görlitzer Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk:

ERKLÄRUNG ZUM ABSTIMMUNGSVERHALTEN ZUR GRIECHENLAND-HILFE

 

Erklärung zum Abstimmungsverhalten beim Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG), der Hellenischen Republik nach Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form eines ESM-Darlehens zu gewähren; Verwendung der SMP-Mittel 2014 zur Absicherung einer Brückenfinanzierung am 17.07.2015

Dulig zum Tag der Arbeit: Mindestlohn ist das Mindeste – Niedriglohnstrategie auf den Müllhaufen!

Martin Dulig,  Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum 1. Mai
„Der Mindestlohn ist das Mindeste. Jedermann muss von seiner Arbeit leben können. Normalität aber müssen Tariflöhne werden“, erklärt Martin Dulig zum Tag der Arbeit. Das gelte in besonderem Maße auch für Sachsen. „Wir dürfen nicht müde werden, immer wieder zu sagen, dass die Niedriglohnstrategie der schwarz-gelben Regierung falsch ist. Diese Niedriglohnstrategie gehört endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Sachsen wird nur zu den innovativsten Regionen Europas gehören, wenn auch Leistung entsprechend entlohnt wird. Nur dann werden Facharbeiter im Land bleiben oder nach Sachsen kommen.“
Dulig verwies darauf, dass von einem flächendeckenden Mindestlohn in Sachsen schätzungsweise 600 000 Menschen profitieren werden, die derzeit weniger als 8,50 Euro Lohn pro Stunde erhalten – das ist jeder dritte Arbeitnehmer im Freistaat. „Mir sind diese 600 000 Sachsen nicht egal.“

 

Forschungsmittel für Mittelstand freigegeben

Thomas Jurk, SPD-Berichterstatter im Haushaltsausschuss für den Einzelplan 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) erklärt:
 

 

 

 

 


Der Haushaltsausschuss hat heute Mittel von mehr als 800 Millionen Euro bei 14 Forschungs- und Entwicklungsprogrammen im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) freigegeben. Damit wird trotz vorläufiger Haushaltsführung die Bewilligung mehrerer tausend bewilligungsreifer Förderanträge möglich. Profitieren wird davon insbesondere der innovative Mittelstand, der dringend auf die Mittel angewiesen ist.

In diesem Jahr gibt es noch kein gültiges Haushaltsgesetz. Die vorgesehenen Mittel für die Forschungs- und Entwicklungsprogramme des BMWi stehen deshalb im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Betroffen ist insbesondere das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM), bei dem seit Beginn des Jahres keine neuen Bewilligungen ausgesprochen werden durften.

Das BMWi hat deshalb in zahlreichen Förderprogrammen für das Jahr 2014 die Vorausfreigabe von Barmitteln im Umfang von knapp 160 Millionen Euro und weiterer Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre in Höhe von 660 Millionen Euro beantragt. Allein auf das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM) entfallen dabei über 400 Millionen Euro.

Mit der Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss wird eine kontinuierliche Förderpolitik des Bundes sichergestellt. Die betroffenen mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen müssen nicht bis zur endgültigen Verabschiedung des Bundeshaushalts 2014 im Juli auf ihre Bewilligungen warten. Sie können schon jetzt ihre geplanten Forschungsvorhaben durchführen, womit Wachstum und Beschäftigung gestärkt werden.

 

Equal Pay Day – Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss endlich Gesetz werden

Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk  erklärt, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze.  

„Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird“, fordert Jurk.

 „Die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen, das ist Diskriminierung!“

Thomas Jurk empfiehlt eine Doppelstrategie: Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben, so dass Frauen sich ihrem beruflichen Fortkommen widmen können. So können die strukturellen Ursachen der Lohnlücke ausgeschaltet werden. „Die Lohndiskriminierung dagegen kann nur per Gesetz beseitigt werden“, betont Jurk abschließend.

Hintergründe zur Lohnlücke

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.

Ehemalige DDR-Heimkinder: Meldefrist beachten!

Ehemalige DDR-Heimkinder: Meldefrist beachten!

Ende Februar haben sich der Bund und die ostdeutschen Länder auf eine finanzielle Aufstockung des Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder geeinigt. Damit bleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und den bisherigen Leistungskriterien. Zu beachten ist aber, dass unabhängig von der Antragsfrist eine neue Meldefrist eingeführt werden soll. Danach müssen sich ehemalige DDR-Heimkinder, die Leistungen aus dem Fonds erhalten wollen, bis zum 30. September 2014 bei einer regionalen Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben.

Der Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost existiert seit 2012 und ist mit 40 Mio. Euro ausgestattet. Aus ihm gibt es für Betroffene, denen in Heimen der ehemaligen DDR Leid und Unrecht widerfahren ist, materielle Leistungen für Folgeschäden aus der Heimerziehung und Rentenersatzleistungen für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge. Die unerwartet hohe Inanspruchnahme des Hilfsfonds führt dazu, dass die Mittel schon jetzt fast vollständig aufgebraucht sind. Im Haushaltsausschuss herrscht nach Angaben des Görlitzer SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk jedoch große Einigkeit, dass eine Mittelaufstockung des Fonds deshalb dringend erforderlich ist.

Thomas Jurk unterstützt die Aufstockung des Hilfsfonds und weist darauf hin, dass sich alle ehemaligen DDR-Heimkinder, die Leistungen aus dem Fonds erhalten wollen, bis spätestens zum 30. September 2014 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben müssen. Im Freistaat Sachsen ist diese Stelle in der Funkenburgstr. 2, 04105 Leipzig (Tel: 0341-1266240) zu finden. Die Frist für die konkrete Beantragung der Leistungen selbst läuft unverändert noch bis 30.6.2016. "Die neue Meldefrist ist notwendig, damit schnell und umfassend ein Überblick über die Zahl der Betroffenen und damit finanzielle Planungssicherheit gewonnen werden kann. Ich bitte alle Betroffenen dringend, sich bis Ende September 2014 zu melden, denn sonst können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden." sagte Thomas Jurk.

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