Streichung von §219a

Veröffentlicht am 24.06.2022 in Allgemein
 

Die Streichung von Paragraph 219a des Strafgesetzbuches ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung der Menschen. Das Werbeverbot für Abtreibungen verhindert eine einfache Beschaffung von Informationen für Betroffene. Informationen sind jedoch essentiell für eine durchdachte und gleichsam schwierige Entscheidung. Mit dem Wegfall des Paragraphen ermöglicht der Bundestag endlich Ärztinnen und Ärzten Aufklärungsarbeit zu betreiben. Das Recht der Selbstbestimmung wird heute mit dieser Entscheidung gestärkt.

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